Potsdam, 20.05.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die aktuelle Situation hat nicht nur Einfluss auf unseren Trainingsbetrieb, auch die vorgeschriebene Mitgliederversammlung konnten wir nicht wie gewohnt im ersten Quartal durchführen. Die Mitgliederversammlung darf nicht entfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Covid 19 Abmilderungsgesetz (Art. 2 § 5) die Vorschrift des § 32 BGB dahingehend geändert, dass Mitgliederversammlungen auch im Wege des Umlaufbeschlusses, also mit Hilfe der elektronischen Kommunikation abgehalten werden können. Dies wird in zwei Stufen erfolgen.
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